Liebe Kameradinnen und Kameraden,
die Nachwuchsgewinnung ist die wichtigste Aufgabe der Feuerwehren. Den Kinderfeuerwehren kommt dabei die entscheidende Aufgabe zu, die Kinder schon früh für die Feuerwehr zu begeistern. Dieser Aufgabe wollen sich der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. und die Jugendfeuerwehr Bayern zukünftig gemeinsam widmen.
Bereits wurde 2018 mit Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Kinderfeuerwehr, der Fachbereich 14 Kinderfeuerwehr des Landesfeuerwehrverbands gegründet. Nach zwei Jahren und einem starken Wachstum der Kinderfeuerwehr zeigt sich, dass einige der damals gefundenen Strukturen nicht mehr ideal sind. Der Landesfeuerwehrverband Bayern und die Jugendfeuerwehr Bayern haben sich daher in den letzten Wochen um eine organisatorische Verbesserung bei der Zuordnung der Kinderfeuerwehr bemüht, um beispielsweise die Verknüpfungspunkte zwischen Kinder- und Jugendfeuerwehr zu erhöhen. So haben sich der der Vorstand des LFVs und die Landesjugendleitung der JF Bayern geeinigt den bestehenden Fachbereich 14 Kinderfeuerwehr nun als gemeinsamen Fachbereich Kinderfeuerwehr des LFVs und der JF Bayern neu zu strukturieren.
Dabei soll zunächst betont werden, dass sich bei dieser Neustrukturierung für die Arbeit vor Ort nichts ändert. Alle Kinderfeuerwehrbetreuer können ihre Aufgaben wie gehabt weiter ausführen. Auch die Jugendfeuerwehrwarte bekommen hierdurch nicht mehr Arbeit.
Wie genau diese Struktur im Detail aussehen soll, werden wir im Folgenden genauer aufschlüsseln:
Kreis-/ Stadt und Bezirksebene:
Es wird empfohlen den Fachbereich Kinderfeuerwehr analog zur Landesebene als gemeinsamer Fachbereich zu gründen, bzw. bestehende Fachbereiche entsprechend zu erweitern. Ebenfalls empfehlenswert wäre es dem/der Fachbereichsleiter/in Kinderfeuerwehr einen Platz im jeweiligen Jugendfeuerwehrausschuss zu geben.
Über die Kreis-/ Stadt- oder Bezirks-Jugendfeuerwehr erhalten die Kinderfeuerwehren die Möglichkeit Zuschüsse (bspw. überörtliche Mittel des StMI, Jugendringe) zu beantragen. Hier ist eine frühzeitige Absprache mit dem zuständigen Kreis-/ Stadt-Jugendfeuerwehrwart erforderlich, um die entsprechenden Mittel rechtzeitig zu beantragen.
Ortsebene:
Der/die Kinderbetreuer/in und der/die Jugendwart/in organisieren die Kinder- und Jugendarbeit in ihren jeweiligen Bereichen eigenständig. Doch sind Absprachen zwischen Kinderbetreuer und Jugendwart bzgl. der Inhalte und Methoden in den Gruppenstunden sinnvoll.
Gemeinsam für die Kinderfeuerwehren arbeiten, und ihnen dadurch einen Mehrwert in ihrer Arbeit zu bieten, dass soll vor allem das Ziel dieses Prozesses sein.